Boschstraße 8, 67346 Speyer · Praxiseröffnung September 2026. Termine ausschließlich online — so bist du am schnellsten dran.
Jetzt Termin buchenHeilpraktiker Schmidbauer
Boschstraße 8
67346 Speyer
Parkplätze direkt vor dem Gebäude.
GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker: eine seit 1985 bestehende Honorar-Orientierung, keine gesetzlich bindende Gebührenordnung. Ob und in welcher Höhe deine Krankenkasse oder Versicherung erstattet, prüfst du direkt bei deinem Versicherer.
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Behandlung (je nach Leistung) | ca. 80–180 € nach GebüH |
| Laborkosten (Bluttests) | separat, direkt vom Labor abgerechnet |
Ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler: In der Praxis ist jeder Patient willkommen, und der Preis ist für alle gleich — unabhängig vom Versicherungsstatus.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig als freiwillige Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6 SGB V). Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse — am besten direkt bei deiner Krankenkasse erfragen.
Wichtig zu wissen: Für klassische Physiotherapie auf Kassenrezept (Heilmittelverordnung) fehlt die Kassenzulassung nach § 124 SGB V — ein Kassenrezept kann hier nicht eingelöst werden. Physiotherapeutische Übungen sind als Teil der Selbstzahler-Behandlung ins Konzept integriert.
Alle — ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler. Der Preis ist für jeden Patienten gleich.
Als Orientierung dient die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Leistung liegt die Preisspanne bei etwa 80 bis 180 Euro. Laborkosten für Bluttests sind darin nicht enthalten und werden separat vom Labor abgerechnet.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig als freiwillige Satzungsleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse — am besten direkt bei der eigenen Kasse erfragen.
Nein. Für klassische Physiotherapie auf Kassenrezept (Heilmittelverordnung) fehlt die Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Physiotherapeutische Übungen sind aber als Selbstzahler-Leistung Teil des Behandlungskonzepts.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vor Behandlungsbeginn, etwa durch ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Zusätzlich gilt eine zumutbare Eigenbelastung. Das ist keine Steuerberatung — kläre deinen individuellen Fall mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.
Ja, direkt vor dem Gebäude.